Vorurteilsfrei und praxisorientiert erarbeiten wir für Ihr Unternehmen Lösungen zur Suchtprävention. Ausgerichtet an den gesetzlichen Voraussetzungen bieten wir Ihnen die Begleitung und Erstellung von Sozialkonzepten u.a. für Spielhallen, Wettbüros, Automatenaufsteller und Gastronomie ebenso wie Präventionsschulungen Ihrer Mitarbeiter.
Durch die Kooperation mit der auf das Glücksspielrecht spezialisierten Kanzlei Benesch Winkler ist es möglich sowohl die Sozialkonzepte, als auch die Schulungen auf dem aktuellen Stand der Gesetzeslage und Rechtsprechung durchzuführen.